Bei unzureichender HbA1c-Kontrolle durch die Basistherapie können, so die Leitlinien, DPP-4-Inhibitoren zur Blutzuckersenkung eingesetzt werden. Für die Erstattungsfähigkeit von DPP-4-Hemmern sieht der Gesetzgeber eine umfangreiche Prüfung des Zusatznutzens im Vergleich zu bestehenden Therapien vor, selbst wenn diese veraltet sind. "Sulfonylharnstoff sollte heute aufgrund der Nebenwirkungen wie Hypoglykämien, Sturzgefahr und des negativen Einflusses auf das kardiovaskuläre Risiko nicht mehr eingesetzt werden", erklärte Professor Dr. Hellmut Mehnert, München.
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