Das Aus der Ampelkoalition bedeutet auch das Aus vieler Gesetzesentwürfe, die zu diesem Zeitpunkt im parlamentarischen Verfahren waren. Zwar bleibt der Bundestag bis zur seiner voraussichtlichen Auflösung Ende des Jahres prinzipiell arbeitsfähig, aber den verbleibenden Regierungsparteien fehlt die Mehrheit im Parlament. So ist unwahrscheinlich, dass die Opposition Gesetzesvorhaben auf den letzten Metern unterstützen wird – einige wichtige Regulierungen vielleicht ausgenommen.