Menschen mit Diabetes stellen unter bestimmten Umständen eine Risikogruppe für Covid-19 dar. Ein prinzipiell veränderbarer Risikofaktor betrifft erhöhte Glukosewerte, die das Immunsystem schwächen. Um Patientinnen und Patienten bei der Umsetzung der Therapie mit dem Ziel einer besseren Glukoseeinstellung zu unterstützen, gibt es in den KV-Bezirken Nordrhein, Westfalen-Lippe, Niedersachsen und mit Einschränkungen in Rheinland-Pfalz Ausnahmeregelungen für eine Videoschulung statt der üblichen Präsenzgruppenschulung. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND), der Verband der Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßen dies und fordern neben bundeseinheitlichen Regelungen auch einen dringlichen Ausbau der dafür erforderlichen flächendeckenden Infrastruktur.
Viele Diabetespatientinnen und -patienten gehören zur Risikogruppe für eine Covid-19 Erkrankung. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit Wirkung vom 8. April 2020 die Ausnahmeregelung für Schulungen und Dokumentationen im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP) beschlossen, um ein mögliches Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren und Arztpraxen zu entlasten. Sie besagt, dass Schulungen, die in DMP eigentlich verpflichtend sind, für 2020 ausgesetzt werden können.
Die DDG, der BVND, VDBD und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßen diese Ausnahmeregelung. Allerdings benötigen Patienten, die erhöhte Glukosewerte aufweisen, neu an Diabetes erkrankt sind oder Akut- oder Folgeerkrankungen aufweisen, weiterhin Unterstützung in Form von Diabetesschulungen. „Die Diabetesschulung ist eine der zentralen Säulen einer erfolgreichen Diabetestherapie, denn sie hilft den Betroffenen ihre Therapie im Alltag eigenverantwortlich umzusetzen. Diabetes erfordert ein hohes Maß an Selbstmanagement- und Problemlösefertigkeiten und hierbei benötigen Diabetespatienten professionelle Unterstützung durch eine strukturierte Schulung“, erklärt Dr. med. Nicola Haller, Vorsitzende des VDBD. Es liegt nun im gemeinsamen Ermessen von Patienten und Arzt, nach Einschätzung der individuellen Ansteckungsgefahr zu entscheiden, ob und in welcher Form eine Schulung durchgeführt werden soll.
Videoschulungen mit zugelassenen DMP-Programmen sind zur Wissensvermittlung sinnvoll
Diabetesschulungen per Video könnten eine Lösung während der Covid-19-Pandemie darstellen. Bei den im Rahmen der DMP-Diabetes anerkannten strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen handelt es sich um evaluierte Einheiten mit entsprechenden Curricula, in denen die Ziele und Methodik der Schulung beschrieben sind. Zudem gewährleisten strukturierte Materialien die Schulungsqualität für alle Beteiligten. Inhalte auf dieser Basis können auch per Videoschulung gemeinsam mit den Patienten interaktiv erarbeitet werden, soweit es sich um reine Wissensvermittlung handelt. „Die Diabetologie befindet sich in einem digitalen Transformationsprozess. Daher ist es sinnvoll bereits erworbene digitale Strukturen während der jetzigen Covid-19-Pandemie zu nutzen und Videoschulungen auch zugunsten einer geringeren Ansteckungsgefahr für Patienten anzubieten“, so Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender des Ausschusses „Schulung und Weiterbildung“ der DDG.
Auch für Dr. med. Nicolaus Scheper, Vorsitzenden des BVND, stellt die Videoschulung mit den DMP-anerkannten Schulungs- und Behandlungsprogrammen eine wichtige Behandlungsoption für Diabetespatienten in dieser Zeit dar. Allerdings betont er, dass sie nur für diese evaluierten Programme gelten müssten, da im Zuge des Coronavirus nicht die hohen Standards der Diabetesschulung aufgegeben werden sollten. „Mit den zugelassenen DMP-Programmen ist eine Videoschulung im Rahmen von Wissensvermittlung sinnvoll. Allerdings erreichen wir unter anderem auf Grund schlechter Infrastrukturvoraussetzungen damit nur einen Teil unserer Patienten“. Außerdem betont er, dass bei Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln die Schulungen von Diabetespatienten natürlich auch weiterhin in den anerkannten diabetologischen Einrichtungen stattfinden können.
Erste Vereinbarungen - Viele Patienten stehen Angebot positiv gegenüber
Mittlerweile gibt es erste Vereinbarungen in einigen KV-Bezirken, wie Nordrhein, Westfalen-Lippe, Niedersachsen und mit Einschränkungen in Rheinland-Pfalz, die übergangsweise die Videoschulung für die Zeit der Corona-Krise genehmigen und auch honorieren. „Die DDG begrüßt diese Initiativen im Sinne der Patienten und fordert die anderen KV-Bezirke auf, ebenfalls Übergangsregelungen für Diabetespatienten zu verabschieden. Denn wir dürfen Menschen mit Diabetes nicht mit ihren Fragen, Ängsten und Sorgen allein lassen“, so Professor Dr. med. Monika Kellerer, Präsidentin der DDG.
Auch für Dr. med. Jens Kröger, niedergelassener Diabetologe in Hamburg-Bergedorf und Vorstandsvorsitzender von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe ist die Unterstützung für Patienten wichtig: „Schulungen sind ein bedeutender integraler Bestandteil einer Diabetestherapie. Daher sollten Patientinnen und Patienten aktuell die Möglichkeit haben, jetzt an evaluierten und genehmigten DMP-Schulungen per Video teilzunehmen. Es ist erstaunlich, wie viele Patienten diesem Angebot positiv gegenüberstehen“.
Parallelangebot von Präsenz- und Videoschulungen in der Diabetologie zukünftig denkbar
Einig sind sich die Verbände, dass strukturierte Schulungsangebote für Patienten mit Diabetes mellitus unbedingt vorgehalten werden müssen. „Wenn Diabetespatienten aus Sorge vor einer Ansteckungsgefahr nicht zur Diabetesschulung in die Praxis kommen, dann sollten wir Angebote unterstützen, die die Schulung nach DDG-Standard zum Patienten nach Hause bringt“, fordert Kröger. „Die Videoschulung bietet diese Möglichkeit und sollte daher in der jetzigen Situation unbedingt flächendeckend in Deutschland angeboten werden“. Für die Zukunft könnten sich die Verbände ein gemeinsam erarbeitetes Parallelangebot von Präsenz- und Videoschulungen in der Diabetologie gut vorstellen.
Quelle: Pressemitteilung der Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)