In Bayern erstatten die Krankenkassen aus Kostengründen keine Fertig-Glukoselösung mehr für das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes. Stattdessen sollen Praxen die Flüssigkeit für den oralen Belastungstest (oGTT) selbst herstellen. Das sieht ein Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) vor.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und die Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) fordern die ARGE auf, diesen Beschluss umgehend zurückzunehmen. „Die Selbstherstellung im normalen Praxisbetrieb birgt das Risiko von Ungenauigkeiten“, warnt DDG-Präsident Professor Dr. med. Baptist Gallwitz. „Das wiederum kann zu falschen Testergebnissen führen, die Mutter und Kind womöglich schaden und für die der Arzt haften müsste.“ Die DDG rät von der Selbstherstellung ausdrücklich ab.

300-Milliliter-Flasche für 5,53 Euro

Seit dem Jahr 2012 ist das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes – auch Gestationsdiabetes genannt (GDM) – fester Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien. Vorgeschrieben ist ein zweistufiger Belastungstest (oGTT), bei dem die werdende Mutter im Zeitraum zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche eine Glukose-Lösung trinkt und sich anschließend einem Bluttest unterzieht. In den meisten Fällen verwenden gynäkologische und diabetologische Praxen für den oGTT eine Fertiglösung, die als 300-Milliliter-Flasche für 5,53 Euro in der Apotheke bezogen werden kann.

Einsparung von etwa vier Euro pro Patientin und Screening

Am 1. Juli 2015 beschloss die ARGE in Bayern, diese Fertiglösung aus Kostengründen nicht mehr zu erstatten. „Stattdessen sollen Praxen die benötigte Glukose in Pulverform aus Apotheken beziehen und die Lösung für den oralen Glukosebelastungstest selbst zubereiten“, berichtet Dr. med. Christoph Neumann, Vorstand im Berufsverband niedergelassener Diabetologen in Bayern (bndb). Die in Tütchen abgefüllte Einzelportion Glukose, die in Wasser aufgelöst wird, kostet in der Apotheke 1,21 Euro – die bayerischen Kassen rechnen mit einer Einsparung von etwa vier Euro pro Patientin und Screening.

Falsches Mischungsverhältnis kann fehlerhafte Testergebnisse zur Folge haben

Die DDG lehnt den ARGE-Bayern-Beschluss ab und rät zusammen mit der DGKL von der Selbstherstellung der Glukose-Lösung ab. „Die Möglichkeiten für Ungenauigkeiten bei der Zubereitung sind zahlreich“, erklärt Gallwitz. Sie können unter anderem aus der unvollständigen Leerung der Tüte, zurückgebliebenem Bodensatz im Becher oder unpräziser Abmessung der Flüssigkeit resultieren. „Ein falsches Mischungsverhältnis kann fehlerhafte Testergebnisse zur Folge haben, das sollte auf keinen Fall riskiert werden“, so Gallwitz. „Zudem stehen in kleineren Praxen häufig keine Räume zu Verfügung, die den Hygieneanforderungen entsprechen“, ergänzt Neumann.

„Die Kassen sparen hier am falschen Fleck“

Zu den medizinischen Gründen, die gegen eine Selbstherstellung der Glukose-Flüssigkeit sprechen, kommen rechtliche Bedenken. „Die Lieferung eines falschen Testergebnisses stellt eine Verletzung einer Pflicht aus dem Werkvertrag durch den Arzt dar, für die ihn eine vertragliche Haftung treffen kann“, erläutert Gallwitz. In Bayern fordern Ärzte die Patientinnen daher auf, sich mit einem Privatrezept die Fertiglösung für einen oGTT in der Apotheke selber zu kaufen. „Das kann aber nicht die Lösung sein“, meint der DDG-Präsident. Die ARGE Bayern müsse letztlich ihren Beschluss wieder zurücknehmen. „Die Kassen sparen hier am falschen Fleck“, so Gallwitz.


Quelle: Pressemeldung Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)