Die Bundesregierung will mit dem bis 2024 geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) zum einen die individuelle medizinische Versorgung verbessern, zum anderen die Entwicklung neuer Therapien, Medikamente oder Untersuchungsmethoden beschleunigen. Im Rahmen der weiteren Entwicklung des Gesetzentwurfs sei notwendig, nicht nur ärztliche und pflegerische Anliegen, sondern auch die Perspektive der Gesundheitsfachberufe zu berücksichtigen, betont der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD) in einer Pressemitteilung. Aktuelle Forderungen hat der Verband in einem Positionspapier veröffentlicht.

Mit dem bis 2024 geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) will die Bundesregierung zum einen die individuelle medizinische Versorgung verbessern, zum anderen die Entwicklung neuer Therapien, Medikamente oder Untersuchungsmethoden beschleunigen. Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD) fordert, bei der weiteren Entwicklung des Gesetzentwurfs nicht nur ärztliche und pflegerische Anliegen, sondern auch die Perspektive der Gesundheitsfachberufe angemessen zu berücksichtigen. Die große Chance der Digitalisierung sieht der Verband darin, alle im Gesundheitswesen Tätigen zu entlasten und ihre Berufe attraktiver zu machen.

Bemühungen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, gebe es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.. „Die deutschen Ansätze zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen stehen nicht isoliert, sondern sind eingebettet in die Gesetzesinitiative der EU-Kommission für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum“, sagt die VDBD-Geschäftsführerin Dr. Gottlobe Fabisch.

Auf beiden Ebenen gelte es nun, geeignete Rahmenbedingungen für die Primär- und Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten zu schaffen: Rechtssicherheit und Sicherheit der Telematikinfrastrukturen müssten gewährleistet und so das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine sinnvolle Datennutzung gestärkt werden. In technischer Hinsicht ist die Interoperabilität von Telematikinfrastrukturen zwingend, ohne die ein effektiver Datenaustausch nicht möglich sei. „Dabei muss sichergestellt werden, dass nicht nur Ärzt:innen eingebunden sind, sondern auch andere Leistungserbringer“, betont Fabisch. Diabetesberaterinnen und -berater stünden dabei stellvertretend für die große Vielfalt von Gesundheitsfachberufen.

Als ein zentrales Instrument der Digitalisierung sieht der VDBD die elektronische Patientenakte (ePA). Gemäß Koalitionsvertrag soll sie künftig für jede:n Bürger:in automatisch angelegt werden, sofern nicht aktiv widersprochen wird. „Wir begrüßen das sogenannte Opt-Out-Prinzip, vorausgesetzt die ePA beinhaltet nützliche Informationen“, erklärt Dr. rer. med. Lars Hecht, VDBD-Vorstandsmitglied und Gesundheitswissenschaftler. „Für die Akzeptanz ist es ebenso wichtig, dass die Nutzung sowohl für Patient:innen als auch Behandlungsteams unkompliziert gestaltet ist.“

Denn ob digitale Innovationen die gewaltigen Vorteile, die sie theoretisch bieten, auch ausspielen können, entscheidet sich im Behandlungsalltag. „Je nach Umsetzung kann sich die neue Technik als äußerst hilfreich, aber auch als Belastung erweisen“, erläutert Hecht. „Deshalb fordert der VDBD die Kompatibilität der digitalen Komponenten und das Prinzip der Open-Source-Software, die es erlauben, die Vielfalt der Systeme auch zu nutzen.“ Nicht zu unterschätzen sei auch der Fortbildungsbedarf, unterstreicht der VDBD: Um die neue Technik sinnvoll einsetzen zu können, müssten in Gesundheitsfachberufen Tätige, wie beispielsweise Diabetesberater:innen, ihr Wissen kontinuierlich aktualisieren und in das eigene berufliche Handeln integrieren. Damit einher geht eine Kompetenzerweiterung, die auch in der Vergütung abgebildet werden muss.

Bei alldem, betont der VDBD, dürfe Digitalisierung kein Selbstzweck und dürfe auch nicht zu einer Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen, zu einem „medical divide“, führen. Im Mittelpunkt müsse immer das Patientenwohl stehen, Wünsche und Sorgen der Betroffenen müssten in angemessener Weise berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang sollte es selbstverständlich sein, dass Patient:innen zeitnah vollständigen Einblick in ihre Daten erhalten. „Wie sinnvoll digitale Anwendungen sind, muss sich daran messen lassen, welchen Mehrwert sie für die Versorgung und Lebensqualität der Patient:innen bieten und wie sie die im Gesundheitswesen Tätigen entlasten“, resümiert Fabisch. Nur, wenn sowohl Patient:innen als auch Behandlungsteams von der Einführung neuer Technologien profitieren, würden sich diese letztlich durchsetzen können.

Die aktuellen Forderungen zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen und die Nutzung digitaler Gesundheitsdaten hat der VDBD in Form eines Positionspapiers veröffentlicht: Positionspapier Digitalisierung im Gesundheitswesen und Nutzung digitaler Gesundheitsdaten

Quelle: Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD) | Redaktion