Oder man könnte sagen: wie man 100 Mio. € zum Fenster heraus wirft! Toralf Schwarz mit den Details zu diesem Thema.

Mit Beginn des Jahres werden die Vergütungen für Laborleistungen berechnet. Ziel war eine klare Trennung von ärztlicher Leistung, Kosten für Untersuchungsmaterial und Transport sowie technischer Leistung um Misch- und Querfinanzierungen zu vermeiden. Verbunden ist das mit einer Abwertung der Leistungsziffern um bis zu 40 Prozent. Leider wurde dabei nicht ausreichend berücksichtigt, dass es auch Laboruntersuchungen gibt, die nicht von Laborärzten erbracht werden, sondern vor Ort in der Praxis erfolgen.

Diese sind in Kapitel 32.2 des EBM enthalten und konnten bereits zuvor meist nicht wirtschaftlich im Praxislabor erbracht werden. Aus diesem Grund wurde die GOP 32089 als Zuschlagsleistung eingeführt, die ebenfalls, wenn auch nur um zwei Cent abgewertet wurde.

Problematischer ist jedoch die erhebliche Abwertung der GOP 32094 (HbA1c), die eine Erbringung in der Praxis in Frage stellt. Statt bisher 4,00 Euro werden nur noch 2,67 Euro vergütet. Dieser Betrag liegt erheblich unter den Selbstkosten der Leistung. Kurzzeitig werden sicher viele Schwerpunktpraxen diesen Verlust im Interesse einer weiterhin qualitativ hochwertigen Versorgung tragen. Längerfristig ist es jedoch den Schwerpunktpraxen nicht zuzumuten, die Versorgung eines jeden gesetzlich versicherten Patienten mit etwa 12 € jährlich zu subventionieren.

Statt am Point-of-Care wird also in Zukunft, wie vor 30 Jahren, die HbA1c-Bestimmung ausgelagert. Das führt dazu, dass Patientinnen und Patienten mit einem Diabetes mellitus allein für die notwendigen Kontrollen viermal jährlich zusätzlich innerhalb weniger Tage ein weiteres Mal die Praxis aufsuchen müssen, um eine gleichbleibende Versorgungsqualität zu gewährleisten. Die dabei entstehenden Kosten sind nicht zu vernachlässigen: bei vier zusätzlichen Besuchen pro Jahr kommen auf die Gesetzliche Krankenversicherung zusätzliche Kosten von circa 15 Euro je Patientin oder Patient zu, bei etwa zwei Millionen in Schwerpunktpraxen betreuten Menschen mit Diabetes sind das 30 Millionen Euro im Jahr.

Wie errechnet sich die Zahl?

Patientinnen und Patienten mit Diabetes sind chronisch krank. Wenn statt einem demnächst zwei Besuche pro Quartal erforderlich sind (Tag 1 Blutentnahme, Tag 2 Auswertung und Therapieanpassung), kommt zusätzlich die GOP 03221 (Chronikerpauschale 2) zur Abrechnung. Die im Vergleich zum Praxislabor jetzt höheren Kosten bei Versand der Proben und Fremdauswertung sind dabei noch nicht berücksichtigt. Den Patientinnen und Patienten entstehen natürlich auch zusätzliche Kosten, sodass die sogenannten Erfüllungskosten insgesamt bei etwa 100 Millionen Euro liegen. Dies kann nicht im Sinne einer Neuregelung sein.

Der Bundesverband niedergelassener Diabetologen (BVND) ist im Gespräch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), um eine Lösung des Problems zu erreichen. Diese könnte zum Beispiel in der Einführung einer Zusatzziffer bei Erbringung einer Laborleistung in der Praxis mit einer qualitätsgesicherten Labormethode und Vorliegen des Befundes innerhalb von maximal 30 Minuten liegen. Eine solche Ziffer wäre mit mindestens 1,50 – 1,60 Euro zu bewerten.

Ohne eine solche Änderung verschlechtert sich die Versorgung von Menschen mit Diabetes erheblich. Patientinnen und Patienten werden zu unnötigen Praxisbesuchen gezwungen, um leitliniengerechte Kontrollen der Erkrankung durchführen und die Anforderungen der DMP-Programme zu erfüllen. Um etwas Zeit für die notwendigen Korrekturen zu gewinnen und die Verluste für die Schwerpunktpraxen möglichst gering zu halten, hat die DIAMED mit einer Reihe von Diagnostika-Herstellern Konditionen ausgehandelt, zu denen eine weitgehend kostendeckende Bestimmung von HbA1c mindestens bis zur Mitte des Jahres möglich ist. Informationen dazu sind in der Geschäftsstelle des BVND erhältlich.


Autor:
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Für den Vorstand
Toralf Schwarz
Vorsitzender BVND


Erschienen in: Diabetes-Forum, 2025; 37 (1) Seite 49