Im September 2024 legte das Bundesministerium für Gesundheit seinen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz vor. Der VDBD beteiligte sich an der Verbändeanhörung zu diesem Gesetzesentwurf.
Eines der Ziele des mehr als hundert Seiten starken Gesetzesvorhaben ist es, dass "Pflegefachpersonen künftig neben Ärztinnen und Ärzten auch selbständig weitergehende Leistungen als bisher und insbesondere – abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – selbständig erweiterte heilkundliche Leistungen in der Versorgung erbringen können." Damit soll u.a. eine verbesserte Versorgung, zum Beispiel beim Management chronischer Erkrankungen oder im ländlichen Raum, erreicht werden. Erstmalig werden die für die erweiterten heilkundlichen Kompetenzen nach § 37 Absatz 2 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes erforderlichen Qualifikationen u.a. für die diabetische Stoffwechsellage beschrieben. Hervorzuheben ist, dass hierfür auch qualifizierte (Fach-)Weiterbildungen, u.a. von Fachgesellschaften und explizit die Weiterbildung zur/zum Diabetesberater:in DDG benannt werden.
Gemeinsame Stellungnahme
Der VDBD beobachtet auch die berufspolitischen Entwicklungen für die Pflege und bringt sich ein, wenn es für das Berufsbild der Diabetesberatung relevant ist. So geschehen mit der gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft und dem Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen zum Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes. Darin begrüßen wir u.a. die erweiterten heilkundlichen Kompetenzen in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage und die dafür anerkannte qualifizierte Weiterbildung zur/zum Diabetesberater:in DDG.
Zur Erinnerung: Die DDG hatte mit Blick auf die Entwicklungen für die Pflege rechtzeitig die Weiterbildung zur/zum Diabetesberater:in DDG aktualisiert und auf die Inhalte der durch die Fachkommission nach §53 PflBG entwickelten standardisierten Module zum Erwerb erweiterter Kompetenzen für die diabetische Stoffwechsellage ausgerichtet. Der VDBD wiederum hat die Rahmenempfehlungen für die Delegation überarbeitet und unter dem Titel "Rahmenempfehlungen für die Interprofessionelle Zusammenarbeit" und mit Unterstützung der ärztlichen Berufsverbände im Sommer 2024 veröffentlicht.
Fortbildungspflicht
Um die Perspektiven der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen einzufangen, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auch für den Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes eine sogenannte Verbändeanhörung eingeleitet. Zunächst waren Verbände, Fachgesellschaften, Pflege- und Ärztekammern und weitere Gremien aufgefordert, schriftlich Stellung zu beziehen. Anschließend konnten sie bei einer mündlichen Anhörung des BMG per Video-Call ihrer Position nochmals Nachdruck verleihen. Nahezu einheitlicher Tenor der teilnehmenden Organisationen war die Forderung nach einer verbindlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachpersonen, die heilkundlich tätig sind. Klarer Vorteil Diabetesberater:in DDG: In puncto kontinuierlicher beruflicher Fortbildung sind Diabetesberater:innen DDG mit dem Nachweis von 75 Fortbildungspunkten über das Zertifikat der VDBD AKADEMIE bereits zukunftsorientiert gut aufgestellt und sich ihrer Verantwortung bewusst.
Sektorenübergreifend
Mit dem Pflegekompetenzgesetz wird sich nicht der Tätigkeitsbereich von Diabetesberater:innen ändern, denn die Tätigkeitsbeschreibungen zur diabetischen Stoffwechsellage und die damit verbundenen Kompetenzen erfüllen Diabetesberater:innen DDG seit mehr als 30 Jahren. Bisher war dies jedoch immer eine Grauzone und die Weiterbildung wurde im Weiterbildungskatalog der Deutschen Krankenhausgesellschaft für die Fachpflege nicht berücksichtigt. Anders ausgedrückt: das Pflegekompetenzgesetz wird eine Rechtsgrundlage schaffen, auf die sich Diabetesberater:innen in der Betreuung von Menschen mit Diabetes berufen können.
Außerdem wird in dem Gesetzentwurf ausdrücklich dargestellt, dass zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung eine sektoren- und professionsübergreifende, die Potenziale der Digitalisierung und Telematikinfrastruktur nutzende Zusammenarbeit ebenso unerlässlich ist wie der Zugang zu innovativen Versorgungsstrukturen.
Vor diesem Hintergrund ist es ein Ziel des VDBD zu prüfen, wie wir die Berufsgruppe der Diabetesberater:innen noch besser sektorenübergreifend in die Versorgung von Menschen mit Diabetes einbinden können. Wie könnte dies konkret aussehen? Wäre es z.B. denkbar, dass ein Mensch mit Typ 1-Diabetes seine Diabetesberaterin bzw. seinen Diabetesberater aus der Praxis mit ins Krankenhaus für das prä -und postoperative Management nimmt? Oder für einen geriatrischen Menschen mit Typ 2-Diabetes die Versorgung durch seine Diabetesberaterin bzw. seinen Diabetesberater auch im Pflegeheim weiterfortgeführt wird? Und wie ließe sich die Kompetenz von Diabetesberater:innen und Diabetesassis-tent:innen auf hausärztlicher Ebene für die ca. 8 Mio. Menschen mit Diabetes nutzen? So fordert der VDBD in seinem Positionspapier zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz schon jetzt einen Strukturzuschlag für das Vorhalten von Diabetesfachkräften in einer hausärztlichen Praxis.
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Erschienen in: Diabetes-Forum, 2024; 36 (11) Seite 46-47