Die Schulung und Beratung von Menschen mit Diabetes gehören zu den unverzichtbaren Tätigkeiten, die Diabetesberaterinnen und -berater in Krankenhäusern und niedergelassenen Praxen erbringen. Ihre angemessene Bezahlung ist daher ebenso wichtig wie die von Pflegekräften. Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) hat jetzt ein Merkblatt zur Eingruppierung der Gehälter und zu Gehaltsverhandlungen für angestellte Diabetesberaterinnen entwickelt.

Dass Klatschen als Wertschätzung für Berufe wie die Pflege nicht ausreichen, hat die Corona-Pandemie mehr als deutlich gezeigt. Daher sollen im Zuge der Pflegereform die Leistungen von Pflegekräften nun besser honoriert werden. Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) fordert jedoch, dass auch andere patientenorientierte Berufsgruppen im Gesundheitswesen, wie die Diabetesberater:innen, entsprechend ihrer Qualifikation adäquat bezahlt werden müssen.

Zusatz-Qualifikationen werden selten berücksichtigt

Viele Diabetesberater:innen sind im Grundberuf Fachkräfte aus der Pflege, andere Diätassistentinnen oder -assistenten oder Medizinische Fachangestellte (MFA). Für diese Berufsgruppen gibt es im öffentlichen Dienst zwar Tarifverträge, allerdings orientieren sich Arbeitgeber bei der Eingruppierung häufig lediglich an der Erst-Ausbildung. Die einjährige Zusatz-Qualifikation findet zu selten Berücksichtigung.

Hinzu kommt, dass es für Diabetesberater:innen derzeit keinen einheitlichen und bundesweiten Gehaltsrahmen gibt. „Umso wichtiger ist es dem VDBD, mit dem Merkblatt Empfehlungen für eine angemessene Eingruppierung in den verschiedenen Arbeitskontexten von angestellten Diabetesberater:innen zu geben“, betont Kathrin Boehm, stellvertretende Vorsitzende des VDBD.

In seinem Merkblatt verweist der VDBD, abhängig vom jeweiligen Grundberuf, auf den aktuellen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 2021 (TVÖD Bund), der für Diätassistentinnen zum Tragen kommt, auf den Gehaltstarifvertrag MFA 2021 und auf die so genannte P-Tabelle, die für Fachkräfte aus der Pflege gilt. Der Verband möchte damit eine Orientierung bieten, wo Diabetesberater:innen, ausgehend von der Grundausbildung und unter Berücksichtigung ihrer Zusatzqualifikation im tarifgebundenen Gehaltsgefüge, einzugruppieren sind.

Verunsicherung durch Möglichkeiten-Wirrwarr beim Gehalt

Das Einstiegsgehalt für Diabetesberater:innen liegt demnach mindestens zwischen 2714 und 3053 Euro. Je nachdem, wie viel Berufserfahrung vorgewiesen werden kann, welche Aufgaben übernommen werden, ob eine Teamleitungsposition oder sogar eine Lehrtätigkeit ausgeübt wird, steigert sich das Gehalt - auch eine Höhergruppierung ist möglich. Hauptaugenmerk liegt hierbei jedoch stets auf dem Aufgabenbereich und den Anforderungen der Tätigkeiten – somit werden beispielsweise auch Diabetesberater:innen mit Hochschulabschluss nicht automatisch höher eingruppiert, sondern nach Tätigkeitsmerkmalen eingestuft.

„Dieses Wirrwarr aus „Wenn-Dann“-Möglichkeiten bei der Eingruppierung verunsichert viele Diabetesfachkräfte hinsichtlich ihrer Gehaltsmöglichkeiten. Mit unserem Merkblatt wollen wir sie ermutigen, aktiv angemessene Gehälter auszuhandeln, die ihrer hohen Qualifikation und der damit einhergehenden Verantwortung gerecht werden“, betont Dr. Gottlobe Fabisch, Geschäftsführerin des VDBD. Auch für Angestellte in nicht tarifgebundenen Einrichtungen soll das Merkblatt als Orientierungs- und Vergleichshilfe dienen. Ebenso informiert es Arbeitgeber, die angemessene Mindestgehälter anstreben.

Rat: Tätigkeiten über längeren Zeitraum dokumentieren

Um Gehaltsverhandlungen erfolgreich zu führen, rät der VDBD Diabetesberater:innen, die eigenen Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren. „Stellen Sie selbstbewusst, sachlich und frei von Emotionen Ihre Kompetenzen dar“, so der VDBD. Außerdem sollten die Angestellten deutlich machen, mit welchen Tätigkeiten sie insbesondere die Ärzteschaft entlasten. Im ambulanten Bereich käme es außerdem darauf an, aktuelle Schulungszertifikate vorzuweisen, die häufig auch abrechnungs-relevant sind.

Von den acht Millionen Menschen mit Diabetes in Deutschland sollte jeder mindestens eine, idealerweise immer wieder Schulungen erhalten, um das Selbstmanagement im Umgang mit der chronischen Krankheit zu stärken. Diese und viele andere Leistungen werden in Behandlungsteams von Diabetesberater:innen erbracht. Sie sind daher auch für die Umsetzung von Disease Management Programmen (DMP) unverzichtbar und gefordert.

Möchte sich eine Einrichtung bei der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zertifizieren lassen, muss sie Diabetesberater:innen als strukturelles Qualitätsmerkmal vorweisen. Deren Leistungen angemessen zu vergüten, ist daher nicht nur im Interesse der Diabetesberater:innen, sondern sollte zum Wohle der Patienten und Patientinnen auch im Interesse der Einrichtungen und der gesamten Gesellschaft sein.


Quelle: Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD)